Das WEG-Rechtsquiz - BrechtefeldundPartner

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Das WEG-Rechtsquiz

Rechtsquiz für Wohnungseigentümer/-innen

Frage 1:  Führen ursächlicher Schäden im Gemeinschaftseigentum (z.B. undichtes Dach, undichte Außenfassade) zu Folgeschäden im Sondereigentum (z.B. Tapetendurchfeuchtung aufgrund undichten Flachdaches oder Schimmelbildung in Zimmerecken wegen nachweislich mangelhafter Außenfassadenisolierung/äußere Undichtigkeit) trägt die Kosten für die Innenschadenbehebung grundsätzlich
a) die Wohnungseigentümergemeinschaft
b) die/der betreffende Wohnungseigentümer/-in
c) die Mitglieder des Verwaltungsbeirats zu gleichen Teilen

Frage 2:  Fenster
a) können nicht Sondereigentum sein
b) können wirksam gemäß Vereinbarung in der Teilungserklärung zum Sondereigentum erklärt werden
c) sind immer zwingend und unabdingbar auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft instandzusetzen

Frage 3: Ein/e Wohnungseigentümer/-in ist in der Eigentümerversammlung nicht stimmberechtigt, wenn
a) sie/er den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats in übler Form beleidigt hat
b) über eine Klage der Eigentümergemeinschaft gegen diese/n Wohnungseigentümer/-in entschieden wird
c) sie/er das Hausgeld für die Wohnung nicht vollständig in Höhe des Wirtschaftsplan-Sollbetrages bezahlt hat

Frage 4: Was bedeutet "Abgesonderte Befriedigung" ?
a) Ehebruch mit Partnern außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
b) eine persönliche Handlung ohne Mitwirkung anderer Eigentümer/-innen
c) vorrangige Anspruchserfüllung im Insolvenzverfahren einer/s Miteigentümers/-in

Frage 5:  Eine Eigentumswohnung darf vermietet werden, wenn
a) eine solche Genehmigung in der Teilungserklärung der WEG grundsätzlich enthalten ist
b) die Eigentümerversammlung die Vermietung von Wohnungen grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss genehmigt hat
c) die/der Eigentümer/-in das will

Frage 6:  Was versteht man unter einer "anstößigen Handlung" ?
a) einen Auffahrunfall unter Wohnungseigentümern auf dem Gemeinschaftsgrundstück
b) eine Belästigung der Allgemeinheit, z.B. der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern/-innen
c) die Folge einer Unterschreitung der baurechtlich vorgeschriebenen Mindesthöhe in Eigentumswohnungen

Frage 7: Was ist eine "Typenfixierung" ?
a) zwingender Rechtsinhalt im Sachenrecht
b) Sicherungsmaßnahme gegen eine/n in der Eigentümerversammlung aggressiv auftretende/n Miteigentümer/-in
c) Wunschvorstellung der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Persönlichkeit von Neuerwerbern

Frage 8: "Trennungsprinzip" ist
a) die Rechtsgrundlage für das Duale System
b) das Trennungsjahr als Scheidungsgrundlage mit verkürzter Frist bei gemeinsam bewohnter Eigentumswohnung
c) die Trennung von schuld- und sachenrechtlichem Rechtsgeschäft

Frage 9:  Für eine/n sittenwidrig handelnde/n oder sich einer schweren Pflichtverletzung gegenüber Vertragspartnern der WEG schuldig machende/n Wohnungseigentümer/-in haften
a) die anderen Wohnungseigentümer/-innen gesamtschuldnerisch
b) nur die/der sittenwidrig oder pflichtverletzend handelnde Wohnungseigentümer/-in persönlich
c) die Verwaltung und die Eigentümergemeinschaft gemeinsam

Frage 10:  Rolladen
a) sind zwingend und unabdingbar Gemeinschaftseigentum
b) können Sondereigentum sein
c) sind immer auf Kosten des jeweiligen Wohnungseigentümers instandzuhalten


Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für Ihre Teilnahme ! Die Lösungen finden Sie siehe unten auf dieser Seite !

Wir wünschen Ihnen viel Freude an Ihrem Immobilieneigentum und in diesem Sinne möglichst wenig Kontakt mit juristischen Angelegenheiten. Ansonsten gilt auch im Wohnungseigentumsrecht:
Niemals ist die Nacht so schwarz wir kurz vor Tagesanbruch !

Rechtlicher Hinweis:  Wir sind gern und engagiert für Sie tätig und stellen unseren Kunden die im Laufe unserer langjährigen Erfahrung in der Verwaltung von Eigentumswohnungen gesammelten Erkenntnisse uund Informationen gern zur Verfügung. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen sind zu verbindlichen Rechtsberatungen nur die entsprechenden Berufsvertreter berechtigt. In allen Zweifelsfällen empfehlen wir die Konsultierung eines versierten Fachanwalts. Darüber hinaus können sich rechtliche Auslegungen aufgrund von Gesetzesänderungen oder Urteilen in vergleichbaren Fällen im Lauf der Jahre bekanntlich ändern. Vor dem skizzierten Hintergrund können wir für die Gültigkeit und Richtigkeit der Ausführungen auf dieser Seite selbstverständlich keine Haftung oder Gewähr übernehmen.

Richtig: 1b, 2a,3b,4c,5c,6b,7a,8c,9a,10b.


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